Zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV §14, TRBS1201, TRBS1203
Gemäß BetrSichV §14 hat der Unternehmer Arbeitsmittel wiederkehrend auf den Betriebssichern Zustand hin zu prüfen. Der als "UVV-Prüfung" bekannte Prozess muss immer dann an Maschinen und Arbeitsmitteln vollzogen werden, wenn diese durch die Benutzung Verschleiß unterliegen, das Arbeitsmittel überlastet oder in einen Unfall verwickelt war.
Um dieser Pflicht der Prüfung und Überwachung nachzukommen ist der Unternehmer verantwortlich eine sachlich und fachlich kompetente Person mit der Prüfung zu beauftragen.
In unserem Kurs werden die Grundlagen der Prüfung sowie die gesetzlichen und Berufsgenossenschaftlichen Vorgaben erarbeitet und vermittelt.
Um je nach Arbeitsmittel (Gerätetyp) die einschlägigen Punkte und Regelwerke näher zu erläutern bauen wir in unserem mehrtätigen Programm auf die Basis der Grundschulung auf und gehen mit unseren erfahrenen Dozenten die spezifischen Prüfschwerpunkte einzelner Arbeitsmitteltypen (Maschinenbauarten) detailliert ein. Hierdurch schärfen wir Ihre Sinne und vertiefen das Fachwissen der Teilnehmer in Punkto Betriebssicherheit.
Die Teilnehmer lernen Prüfungen koordiniert und strukturiert durchzuführen, Gefahren und Verschleiß zu erkennen und zu bewerten.
Den Abschluss jedes Blocks bildet eine Lernerfolgskontrolle in der die vermittelten Inhalte abgefragt und der Lernerfolg sichergestellt wird.
• Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung (eLearning)
• Stufe 2: Zusatzqualifizierung für verschiedene Arbeitsmittel
• Stufe 3: Bestellung zur "zur Prüfung befähigten Person" durch den Unternehmer
• Stufe 4: Regelmäßige Fortbildungen um über den aktuellen Stand der Technik sowie Neuerungen in den einschlägigen Norm- und Regelwerken informiert zu sein.
Eine bestandene Prüfung der Stufe 1 ist Voraussetzung für die fachlichen Qualifizierungen der Stufe 2.
Die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1)
erfolgt wahlweise per eLearning im Vorfeld der Präsenzveranstaltungen zu den einzelnen Arbeitsmitteln oder in Präsenz am 18.03.2024
Sie beinhaltet einen theoretischen Teil mit Abschlussprüfung.
Teilnahmevoraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, abgeschlossene technische Ausbildung sowie zeitnahe berufliche Tätigkeit im Wartungs- und Einsatzumfeld von Arbeitsmitteln (Servicemonteure, Meister, Techniker, Mechatroniker oder gleichwertige Vorkenntnisse)
Dauer: 1 Tag (10 LE)
Kosten: 450,- € p. P.
Zusatzqualifikation zu den verschiedenen Arbeitsmitteln (Stufe 2)
Arbeitsmittelspezifische Grundlagen in Theorie und Praxis, welche für die Prüfung und Bewertung der Arbeitsmittel erforderlich sind.
Teilnahmevoraussetzung: bestandener Teil 1,Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, abgeschlossene technische Ausbildung sowie zeitnahe berufliche Tätigkeit im Wartungs- und Einsatzumfeld von Arbeitsmitteln (Servicemonteure, Meister, Techniker, Mechatroniker oder gleichwertige Vorkenntnisse), PSA (Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Helm, Handschuhe)
Dauer: +1-2 Tage (10-20 LE)
Kosten: 450,-€ p. P. und Tag
Preis pro Person:
Stufe 1 (1 Tag) 450,-€
Stufe 2 je Fachgebiet (+1-2 Tage) +450,-€ je Tag
Kurs:
Monat:
Termine:
- 04.11.2024 - Baden-Württemberg
Dauer:
2-5 Tage (04.-08.11.2024): jeweils 08:00 – 16:30 Uhr
Ort:
AST Campus
Pappelauer Straße 43
89134 Blaustein
Zielgruppe:
Zertifikat:
Ziel: